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Lexikon - A

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Abandon

Abandon wird der Verzicht auf Leistungen (bzw. auch Gegenstände) gegen oder ohne Entgelt genannt, damit hierdurch eine Entbindung von (Zahlungs-) Verpflichtungen erfolgen kann.


Abfindung

Eine AG, welche eine andere AG eingliedert, d.h. sie zu mindestens 95% übernimmt, ist zur Zahlung einer Abfindung an die außenstehenden Aktionäre der übernommenen AG verpflichtet. Möglichkeiten der Abwicklung sind eine Barabfindung oder ein Aktientausch, wobei die Aktionäre Aktien der übernehmenden AG erhalten.


Abgabeneigung

Es handelt sich um eine Börsentendenz, die auf rückläufige Kurse hindeutet. Hierbei überwiegen die Verkäufe.


Abgabesatz

Es handelt sich um den Zinssatz, zu welchem von der Deutschen Bundesbank kurzfristige Wertpapiere ("Geldmarktpapiere") von bundeseigenen Unternehmen oder vom Bund selbst angeboten werden. Die Höhe dieses Zinssatzes spiegelt mehr als andere Kriterien die allgemeinen kreditpolitischen Zielsetzungen der Bundesbank wider.


Abgeld

Das Abgeld ist bei Neuemissionen der Abschlag, um welchen der Ausgabepreis unter dem entsprechenden Normpreis, meist unter dem Nennwert liegt. Beim Optionsscheinhandel ist dies der in Prozent genannte Betrag, um welchen der Bezug der Aktie über den gekauften Optionsschein billiger ist, als ein direkter Kauf der Aktie. Im Gegensatz hierzu steht das Aufgeld/Prämie.


Abgeltungssteuer

Ab 2009 beginnt für die Besteuerung von Kapitalanlagen in Deutschland eine neue Zeitrechnung: Die Abgeltungssteuer startet. Sie beträgt einheitlich 25 Prozent und greift für die Besteuerung von Zinserträgen, Dividenden und Kursgewinnen aus Wertpapieren. Dazu zählen Aktien genauso wie beispielsweise Fondsanteile, Anleihen, Optionsscheine oder Finanzinnovationen.

Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer. Das heißt, Banken und Sparkassen zweigen von sämtlichen Kapitalerträgen künftig sofort 25 Prozent für den Fiskus ab. Damit ist die Steuerschuld des Anlegers abgegolten; er muss grundsätzlich nicht mehr wie heute seine Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung angeben. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag und - eventuell - die Kirchensteuer. Anleger mit Niedrigem Einkommen und daher mit niedrigerem Steuersatz als dem Abgeltungssatz dürfen sich aber in Zukunft freiwillig veranlagen lassen. Der Fiskus führt eine so genannte Günstigerprüfung durch.


Abnahmepflicht

Der Verkäufer einer Option (Stillhalter) hat bei einer Kaufoption (Call) die Pflicht zur Lieferung, wenn der Käufer der Option dies verlangt. Bei einer Verkaufsoption muss der Verkäufer dieses Puts die vom Käufer angebotene Leistung abnehmen. Der Käufer einer Option ist dagegen frei in seiner Entscheidung, ob er die Option ausübt.


Abrechnungsverkehr

Der Abrechnungsverkehr wird auch als Clearing bezeichnet und meint die Verrechnung von Verbindlichkeiten und Forderungen im Wertpapiergeschäft der Banken untereinander durch hierfür zuständige Institutionen.


Abschlag vom Börsenkurs

Ein Abschlag ist die geringere Bewertung bei Börsenkursen, wenn bestimmte Tatbestände Veranlassung zu Kursrückgängen geben. So vor allem die Abtrennung fälliger Dividendenscheine (Dividendenabschlag), der Fortfall des Bezugrechts (Bezugrechtabschlag), die Ausgabe von Berichtigungsaktien (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln), bei Ausschüttung einer Liquidationsrate, als Zinsabschlag. Als Abschlag wird auch die Spanne, um die ein Kurs oder Preis hinter dem Nominalbetrag zurückbleibt (Disagio)bezeichnet.


Abschlagsdividende

Während die Abschlagsdividende im Ausland üblich ist, ist sie eine in der Bundesrepublik unzulässige Vorauszahlung auf die Jahresabschluss-Dividende, z.B. als Halbjahres-Dividende.


Abschlussprüfer

Ein Abschlussprüfer prüft den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften im Sinne von §267 Abs. 1 HGB. Dabei achtet der Prüfer besonders auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und ergänzende Bestimmungen der Satzung. Außerdem wird der Lagebericht auf die Übereinstimmung mit dem Jahresabschluss geprüft. Zudem wird geprüft, ob die Vorstellungen von der Lage der AG richtig sind. Schließlich stellt der Abschlussprüfer ein Testat (Abschlusstestat) aus.


Absichern

Durch den Kauf bzw. Verkauf von Derivaten (Futures, Optionen, Swaps) können bestehende Wertpapier- oder Devisenpositionen gegen negative Kursentwicklungen durch die Übernahme eines zweiten, kompensatorischen Risikos abgesichert werden.


Absicherungsgeschäft

Bei einem Absicherungsgeschäft handelt es sich um ein Termingeschäft, welches zum Schutz gegen eventuelle Verluste durch Preisänderungen im Waren-, Devisen- oder Wertpapierverkehr abgeschlossen wird.


Abstemplung

Wesentliche Angaben auf einem Wertpapier (wie z.B. Veränderung des Zinssatzes bei einer Anleihe oder Änderung des Nennwertes einer Aktie) werden durch eine Abstemplung geändert. Diese kann maschinell oder handschriftlich eingetragen werden.


Abwertung

Maßnahme zur Stabilisierung eines Währungskurses durch die Notenbank. Dies erfolgt durch eine Senkung der Leitzinsen, was zu einer Erhöhung der sich im Umlauf befindenden Geldmenge führt. Eine Abwertung bewirkt einen geringeren Außenwert der Währung (Kaufkraftparität), wodurch Exporte günstiger und Importe teurer werden.


Abzinsungsfaktor

Der Abzinsungsfaktor wird auch als Diskontierungsfaktor bezeichnet. Mit dem Abzinsungsfaktor wird aus einem Endkapital der Barwert ermittelt.


Abzinsungspapier

Wertpapier, dessen Erwerbspreis sich durch Abzinsung des später zurückzuzahlenden Nominalbetrags auf den Kaufzeitpunkt ergibt. Erst am Ende der Laufzeit werden die Zinsen (und Zinseszinsen) zusammen mit der Tilgung ausgezahlt. Typische Abzinsungspapiere sind Zerobonds, Finanzierungsschätze und unverzinsliche Schatzanweisungen usw.


Actuals

Actuals bezeichnen Finanztitel, auf deren Basis Finanzterminkontrakte gehandelt werden.


Ad-hoc

Kursbeeinflußende Unternehmensmeldungen werden von Aktiengesellschaften im Rahmen von Ad-hoc Meldungen gemäß § 15 des Wertpapierhandels-Gesetzes (WpHG) publiziert. Der Emittent von Wertpapieren, die zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind, muss unverzüglich eine Neuigkeit veröffentlichen, wenn sie sich auf die Vermögens- und Finanzlage auswirkt und geeignet ist, die Börsenpreise der Wertpapiere erheblich zu beeinflussen. Für den Inhalt der Meldungen ist das jeweilige Unternehmen verantwortlich. Ad-hoc Meldungen sollen eine gleichmäßige Informationsversorgung aller Marktteilnehmer gewährleisten.


Ad-hoc-Mitteilung

Es handelt sich um eine Meldung seitens des Unternehmens, die alle Aktionäre gleichzeitig erreichen soll. Börsennotierte Unternehmen sind nach §15 WpHG verpflichtet, Unternehmensnachrichten, die den Aktienkurs potenziell erheblich beeinflussen können, unverzüglich zu veröffentlichen.


Additional Margin

Die Additional Margin deckt die zusätzlich anfallenden potenziellen Glattstellungskosten, die bei der ungünstigsten möglichen Preisentwicklung (Worst-Case-Loss) innerhalb der nächsten 24 Stunden anfallen könnten. Die Margin (Prämien- und Additionalmargin) ist vom Kontraktinhaber an das zentrale Clearinghaus zu zahlen.


Adjustierung

Führt eine AG einen Aktiensplit oder eine Kapitalerhöhung durch, müssen die für die Charttechnik relevanten historischen Kursdaten adjustiert, d.h. neu berechnet werden.


AEX

Aktienindex der Börse in Amsterdam


Agio

Das Agio wird auch als Aufgeld bezeichnet. Es meint die Differenz zwischen dem Nennwert und einem höheren Kurs oder Rückzahlungspreis. Außerdem spricht man von einem Agio, wenn ein Wertpapier über seinem rechnerischen Wert gehandelt wird, beispielsweise bei überparitätischer Bezugsrechtsnotiz u.ä. Bei der Emission von Schuldverschreibungen ist ein Agio selten, dagegen wird häufig ein unter Pari liegender Ausgabepreis (Disagio) gewählt. Aktien dürfen nicht zu einem Preis unter ihrem Nennwert ausgegeben werden (§ 9 AktG), vielmehr ist ein Aufgeld durchaus üblich. Das bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erzielte Agio ist in die gesetzliche Rücklage einzustellen (§ 150 AktG).


Akkumulation

Akkumulation bedeutet Anhäufung oder Ansammlung. Akkumuliert man verschiedene Werte, so wird die Summe dieser Werte gebildet.


Akquisition

Akquisition meint den Kauf eines Unternehmens oder Teile davon, um die strategische Ausrichtung und/oder den Ressourceneinsatz bestimmen oder kontrollieren zu können. Das Management des zu akquirierenden Unternehmens ist mit einem Verkauf des Unternehmens einverstanden. Ist der Verkauf nicht freiwillig, so spricht man von einem Takeover.


Aktie

Eine Aktie wird auch als Share oder Anteilsschein bezeichnet. Aktien sind Anteilsrechte an einer Aktiengesellschaft. Sie zerlegen das Grundkapital der Aktiengesellschaft in kleinere Anteile und verbriefen die Teilhaberechte an ihr. Die Aktie verbrieft einen Anteil am Grundkapital, den Gewinnausschüttungen, Kapitalaufstockungen aus Gesellschaftsmitteln und am Liquidationserlös. Der Kurs der Aktie selbst wird jeweils im Börsenhandel neu gebildet.


Aktien-Futures

Hiermit sind Futures auf einzelne Aktien gemeint. In der Vergangenheit wurden die Aktienoptionen den Aktien-Futures vorgezogen. Allerdings gewinnen die Aktien-Futures zunehmend an Beliebtheit. Viele Terminbörsen führen den Handel mit diesem Instrument in steigendem Maße ein.


Aktien-Zertifikat

Das klassische Aktien-Zertifikat ermöglicht die Investition in Underlyings, die an deutschen Börsen nicht oder nur schlecht gehandelt werden können. Der Preis des Zertifikats entspricht dem Preis des Underlyings unter Berücksichtigung einer eventuellen Ratio und der Währungsumrechnung.


Aktienanalyse

Die Aktienanalyse kann prinzipiell auf zwei Arten erfolgen: Bei der Fundamentalanalyse wird eine Aktiengesellschaft aufgrund von Kennzahlen bewertet. Wichtigste Größen sind hierbei die Profitabilität (Erträge), die Finanzkraft (Cash-Flow / Zinsaufwendungen etc.), Kurs-Gewinn-Verhältnis (siehe KGV), Wachstumschancen und konjunkturelle sowie fiskalpolitische Rahmenbedingungen. Mit diesen Informationen wird versucht, die Geschäftstätigkeit und deren Rentabilität zu prognostizieren und daraus Chancen auf Kursgewinne abzuleiten. Bei der technischen Analyse treten Unternehmenskennzahlen in den Hintergrund. Die sogenannten Chartisten orientieren sich an der graphischen Darstellung von historischen Kursverläufen und leiten aufgrund von Indikatoren und charttypischen Formationen Aussagen über mögliche Kursentwicklungen für die Zukunft ab.


Aktienanleihe

Aktienanleihen sind mit einem hohen Zinssatz (Kupon) ausgestattete Anleihen, deren Kursentwicklung an den Preis eines Underlyings gekoppelt ist. Der Anleger erhält für jeden Tag, den er die Aktienanleihe besitzt, Zinsen auf ihren Nominal-Betrag. Die Zahlung der Zinsen ist unabhängig vom Kurs der Anleihe. Zum Laufzeitende kann der Emittent abhängig vom Preis des Underlyings entweder: - ein der Ratio entsprechende Anzahl Aktien des Underlyings liefern, falls der Preis des Underlyings unter der Strike-Barriere liegt - den Nominal-Betrag auszahlen Bei starken Kursverlusten des Underlyings geht der Anleger also das Risiko ein, nicht den vollen Nominal-Betrag zurückzuerhalten. Falls die Anleihe mit einem Knock-In ausgestattet ist, wird das Recht des Emittenten eingeschränkt: Die Lieferung von Aktien ist ihm nur erlaubt, wenn der Preis des Underlyings mindestens einmal die Knock-In Schwelle unterschritten hat. Bei "Plus Pro" Aktienanleihen muss dieses Knock-In innerhalb des letzten Monats vor Laufzeitende erreicht werden, sonst erfolgt eine Rückzahlung zum Nominalwert.


Aktienbuch

Im Aktienbuch werden die emittierten Namensaktien und Zwischenscheine unter Angabe des Inhabers nach Namen, Wohnsitz und Beruf eingetragen.


Aktienfonds

Aktienfonds bezeichnen die von einer Investment- oder Kapitalanlage-Gesellschaft verwalteten Vermögen. Zumeist wird in diesem Investmentfonds das Kapital schwerpunktmäßig in Aktien angelegt.


Aktienformen

Es werden diverse Aktienformen unterschieden, wie z.B. Inhaberaktien, Namensaktien, Belegschaftsaktien, Stammaktien und Vorzugsaktien.


Aktiengesellschaft (AG)

Die Aktiengesellschaft ist eine Unternehmensform, die im Aktiengesetz ihre besondere rechtliche Regelung erfährt. Ihr Grundkapital, das sich auf einen Mindestnennbetrag von 50.000.- Euro (§ 7 AktG) belaufen muss, ist in einzelne Aktien aufgeteilt. Die Rechtsform der Aktiengesellschaft findet sich in allen westlichen Industriestaaten, wenn auch einzelne Regelungen rechtlich modifiziert sind. Sie ist die typische Form der Kapitalgesellschaft. Durch sie wurden die finanziellen Leistungen zum Aufbau großer Industrie- und Handelsunternehmen ermöglicht. Die großen Publikumsgesellschaften verkörpern den Prototyp der Aktiengesellschaft. Eine Vielzahl von Aktionären ist mit oft kleinen und kleinsten Beträgen an einer AG beteiligt. Die Haftung beschränkt sich jeweils auf die Höhe des Aktienanteils, wodurch das Wesen der Aktiengesellschaft gekennzeichnet wird (§ 1 AktG). Die Organe der Aktiengesellschaft sind Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Geleitet wird sie vom Vorstand, der durch den Aufsichtsrat bestellt wird, während letzterer von der Hauptversammlung, der Versammlung der Aktionäre, zu wählen ist. Beteiligungen an Aktiengesellschaften gehören zu den bevorzugten Formen der modernen Geldanlage; der Vorteil für den Aktionär liegt darin, dass er bei börsennotierten Aktiengesellschaften jederzeit die Aktie unter Einschaltung eines Kreditinstitutes an der Börse verkaufen kann.


Aktiengesetz (AktG)

Das Aktiengsetz (vom 06.09.1965) ist die juristische Grundlage für Aktiengesellschaften. Es enthält im wesentlichen Regelungen zu folgenden Punkten: - Gründung der Gesellschaft - Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter - Verfassung der AG - Satzungsänderungen - Maßnahmen zur Kapitalbeschaffung - Auflösung der Gesellschaft - KGaA - Verbundene Unternehmen - Vermögensübertragung


Aktienindex

Ein Aktienindex ist eine Kennzahl für die Kursentwicklung des Aktienmarktes insgesamt und/oder einzelner Aktiengruppen (z.B. DAX 30). Aktienindizes sollen den Kapitalanlegern eine Orientierungshilfe für die Tendenz am Aktienmarkt bieten. Ein Index errechnet sich aus einer gewogenen Messzahl für die durchschnittliche Entwicklung der Aktiengesellschaften, die im jeweiligen Index enthalten sind. Aktienindizes gibt es als Kursindex und als Performance-Index.


Aktienindex-Future

Hiermit ist ein Future auf einen bestimmten Aktienindex gemeint. So kann beispielsweise an der Deutschen Terminbörse ein Future auf den DAX gekauft bzw. verkauft werden. Somit erhält der Anleger die Möglichkeit, entweder bestehende Positionen auf Zeit abzusichern oder sich spekulativ zu engagieren.


Aktienkapital

Hiermit ist das Grundkapital einer Aktiengesellschaft gemeint. Dabei wird die Beteiligung des Aktionärs am Grundkapital als Nennwert der von ihm gekauften Aktie bezeichnet.


Aktienkurs

Der Aktienkurs meint den Preis, zu welchem eine Aktie an der Börse gehandelt wird (sowohl Kauf, als auch Verkauf). Während der Börsenöffnungszeit wird dieser Kurs nach Angebot/Nachfrage von den Skontroführern festgestellt.


Aktienoption

Diese verleiht ihrem Besitzer das Recht, eine bestimmte Anzahl Aktien zu einem vorher festgelegten Preis innerhalb einer bestimmten Frist zu kaufen (Call-Option) oder zu verkaufen (Put-Option). Optionen werden an der EUREX, der früheren Deutschen Terminbörse, gehandelt.


Aktienpaket

Hierbei handelt es sich um die Menge von Aktien, die sich im Besitz einer einzelnen Person oder eines anderen Unternehmens befindet.


Aktienrückkauf

Unter bestimmten Umständen können Aktiengesellschaften eigene Aktien zurückkaufen. Der Aktienrückkauf bedarf einer Genehmigung seitens der Aktionäre auf der Hauptversammlung. In Deutschland darf ein Unternehmen maximal zehn Prozent der eigenen Aktien zurück kaufen. Die Gründe für den Aktienrückkauf können unterschiedlicher Art sein: Zum Beispiel kann so überflüssiges Eigenkapital an die Aktionäre zurück gegeben werden. Des weiteren kann mit dem Aktienrückkauf auch der Aktienkurs stabilisiert werden.


Aktiensplit

Bei einem Aktiensplit wird der aktuelle Aktienbestand eines Unternehmens in eine höhere Anzahl Aktien aufgeteilt. Dadurch werden Aktien mit hohem Kursniveau optisch günstiger. Für den Aktionär ändert sich an seinem Anteil an der AG nichts, da er lediglich eine höhere Anzahl von Aktien als vor dem Split erhält.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen werden die Bestimmungen genannt, die das Geschäftsverhältnis zwischen Kunden und Firmen (Kreditinstituten etc.) regeln. Diese sind bindend, auch wenn sie zumeist nicht ausdrücklich zur Kenntnis genommen werden. Abweichungen sind nach Zustimmung möglich, sollten allerdings schriftlich festgelegt werden.


Am Geld

Eine Option wird als "am Geld" bezeichnet, wenn ihr Basispreis (vereinbarter Preis des Basiswerts bei Fälligkeit des Optionsscheins) mit dem Kursniveau des Basiswertes identisch ist. Bei einer Kaufoption auf den US-Dollar mit einer Basis von 1,23 Euro ist die Option am Geld, wenn der US-Dollar mit 1,23 Euro notiert wird. In einem solchen Fall besitzt der Optionsschein keinen inneren Wert.


American Depository Receipts (ADR)

Hierbei handelt es sich um "Hinterlegungsscheine für Aktien", welche an Stelle der eigentlichen Aktien gehandelt werden.


Amtliche Notierung

Die Amtliche Notierung meint die Kursnotierung der zum Amtlichen Handel zugelassenen Wertpapieren. Um zum Amtlichen Handel zugelassen zu werden, müssen die Wertpapiere bestimmte Bedingungen erfüllen, wie z.B. die Veröffentlichung eines Prospekts und der jährlichen Bilanz. Die Kursfestsetzung erfolgt während der Börsenzeit durch die sog. Skontroführer und wird im Amtlichen Kursblatt der Börse bzw. auch in der Tagespresse und anderen Medien veröffentlicht.


Amtlicher Handel

Der umfangreichste an den deutschen Börsen durchgeführte Handel in Wertpapieren, die nach einem festgelegten, strengen Verfahren zu diesem Handel zugelassen sind. Insbesondere unterliegen solche Unternehmen, deren Aktien in diesen Handel eingeführt werden sollen, einer strengen Publikationspflicht. Für die Kursfestsetzung in diesem Handel ist der Vorstand der jeweiligen Börse unter Mitwirkung der vereidigten, amtlichen Makler zuständig. Die entsprechenden Notierungen werden im amtlichen Kursblatt der Börse veröffentlicht.


Amtlicher Makler

Der amtliche Makler wird auf Vorschlag der Geschäftsführung von der zuständigen Börsenaufsichtsbehörde bestellt. Da er amtliche Kurse festzustellen hat, wird er auf seine Neutralität hin vereidigt. Das Börsengesetz schreibt vor, dass der amtliche Makler in den Wertpapieren, für die er amtliche Kurse feststellt, keine Geschäfte auf eigene Rechnung abschließen darf. Er ist zu einem Ausgleich berechtigt. Für seine Tätigkeit erhält der amtliche Makler eine Provision, Courtage genannt.


Amtlicher Markt

Vormals nannte sich der amtliche Markt amtlicher Handel. Es handelt sich um das Börsensegment der zum amtlichen Markt zugelassenen Wertpapiere sowie um den umfangreichsten an den deutschen Börsen durchgeführten Handel von Wertpapieren. Die Börsenzulassung erfolgt nach einem festgelegten, äußerst strengen Verfahren. Die in diesem Marktsegment ermittelten Kurse werden von öffentlich-rechtlichen Maklern festgestellt und sind amtlich.


Andienungsrecht

Das Andienungsrecht steht für die Sicherheit des Käufers, dass der Verkäufer jederzeit in der Lage ist, während der Laufzeit der Option die versprochenen Waren zu liefern.


Anfangskurs

Der Eröffnungskurs oder Anfangskurs ist die erste festgestellte Notierung nach Börsenbeginn. Anleger dürfen ausdrücklich fordern, dass ein Auftrag zu genau diesem Kurs ausgeführt wird.


Anlageausschuss

Der Anlageausschuss besteht aus Fachleuten des Wertpapiergeschäfts und der Wertpapieranalyse. Die Aufgabe des Ausschusses besteht in der Beratung von Kapitalgesellschaften bezüglich Kauf und Verkauf von Wertpapieren, hauptsächlich bei Aktienfonds.


Anlagepolitik

Anlagepolitik meint die Festlegung aller Maßnahmen zur Gestaltung des Investmentvermögens durch das Portfolio-Management. Neben der Beachtung der Anlagegrenzen des KAGG setzt sich das Portfolio-Management Anlageziele, z.B. einen Referenzindex wie den Deutschen Aktienindex (DAX) zu schlagen. Die meisten Fonds sollen durch Kauf/Verkauf von Wertpapieren bei einem definierten Risiko einen möglichst hohen Ertrag erzielen. Die Anlagepolitik wird zunächst für einen bestimmten Zeitraum festgelegt. Im einzelnen werden Entscheidungen über die Auswahl der Wertpapiere, den Zeitpunkt der Anschaffung, die Anlagedauer sowie Absicherungen gegen Kursverluste getroffen. Die Anlagepolitik deutscher Fonds muss im Rahmen gesetzlicher und vertragsmäßiger Vorschriften sein.


Anlagevermögen

Das Anlagevermögen ist ein aktiver Bilanzposten. Zum Anlagevermögen zählen Teile des Vermögens einer Unternehmung, die nicht zur Veräußerung bestimmt sind . Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme ist i. d. R. in der Industrie erheblich höher als im HandeI. Nach dem Bilanzrecht ( § 247 II HGB ) gehören zum Anlagevermögen nur die Gegenstände, die bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Zusammensetzung des Anlagevermögens:

  1. Immaterielle Vermögensgegenstände: z. B. Konzessionen, Firmenwert, geleistete Anzahlungen
  2. Sachanlagen: z. B. Grundstücke und Bauten, technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
  3. Finanzanlagen: z. B. Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens

Anleihe

Eine Anleihe kann auch als loan, bond, Schuldverschreibung, Rentenwert, Obligation oder festverzinsliches Wertpapier bezeichnet werden. Es handelt sich bei einer Anleihe um ein festverzinsliches Wertpapier zur langfristigen Kreditfinanzierung. Anleihegläubiger haben das Recht auf Rückzahlung des ausgewiesenen Anleihebetrages sowie der festgelegten Verzinsung. Zur Verbriefung der Anleiheforderungen werden Papiere mit festem oder variablem Zins und fester Laufzeit ausgegeben. Der Verkauf erfolgt über Banken und Sparkassen. Neben der "klassischen" Festzinsanleihe gibt es Schuldverschreibungen, die sozusagen als Zwischenformen zu betrachten sind: Wandelanleihen, Optionsanleihen, Gewinnobligationen und Genussscheine.


Anleihemarkt

Am Anleihemarkt findet der gesamte Handel mit Anleihen statt. In Deutschland ist der Anleihemarkt in erster Linie ein Interbankenmarkt. Öffentliche Anleihen werden auch an der Börse gehandelt.


Annuität

Eine Annuität ist die Summe der jährlich auf ein Darlehen zu zahlenden Zins- und Tilgungsraten. Bei der Annuitätentilgung ist dieser Betrag über die gesamte Laufzeit des Darlehens konstant, wobei der Tilgungsanteil jährlich um die ersparten Zinsen wächst.


Annuitätenanleihe

Annuitätenanleihen werden auch als Annuitätenbonds bezeichnet. Bei Annuitätenanleihen werden Anleihen in festen Jahresbeträgen zurückgezahlt. Diese Zahlungen beinhalten die Zinsen für das abgelaufene Jahr sowie einen Rückzahlungsbetrag (Tilgung). Im letzten Jahr der Laufzeit wird die Anleihe mit der Zahlung der letzten Rate insgesamt zurückgezahlt.


Annuitätenbonds

Annuitätenbonds werden auch als Annuitätenanleihe bezeichnet. Bei Annuitätenbonds werden Anleihen in festen Jahresbeträgen zurückgezahlt. Diese Zahlungen beinhalten die Zinsen für das abgelaufene Jahr sowie einen Rückzahlungsbetrag (Tilgung). Im letzten Jahr der Laufzeit wird die Anleihe mit der Zahlung der letzten Rate insgesamt zurückgezahlt.


Anrechnungsverfahren

Das Anrechnungsverfahren meint das mit der Körperschaftsteuerreform, die am 1. Januar 1977 in Kraft getreten ist, begründete Recht des Aktionärs, die auf seine Dividende entfallende Körperschaftsteuer in vollem Umfange (nämlich in Höhe von 3/7 = 42,86 % der Dividende) auf seine Einkommensteuer anzurechnen. Ist der Aktionär nicht einkommensteuerpflichtig oder ist seine Steuerschuld geringer als das Steuerguthaben, wird ihm die Körperschaftsteuer ganz oder teilweise erstattet.


Anteilsschein

Investmentanteile/zertifikate verbriefen die Ansprüche der Anteilinhaber gegenüber der KAG. Anteilscheine haben keinen Nennwert, sondern lauten nur auf einen oder mehrere Anteile.


Anteilwert

Der Wert der Investmentanteile errechnet sich aus dem Wert des Fondsvermögens dividiert durch die Anzahl der sich im Umlauf befindlichen Anteile und ist identisch mit dem Rücknahmepreis.


antizyklisches Verhalten

Antizyklisches Verhalten an der Börse bedeutet, bei fallenden Kursen zu kaufen und bei steigenden Kursen zu verkaufen, also gegen den Trend zu agieren.


Arbitrage

Es handelt sich um ein Geschäft zur Ausnutzung von Preis-, Kurs- oder Zinsunterschieden zum gleichen Zeitpunkt an verschiedenen Handelsplätzen durch Kauf in Märkten mit niedrigem Kurs und Verkauf in Märkten mit hohem Kurs. Je nach Art der Börsenwerte wird unterschieden nach Devisen-, Sorten-, Effekten-, Wechsel-, Edelmetall- und Warenarbitrage.


Arrondieren

Wenn die vorhandene Anzahl eines bestimmten Wertpapiers durch Zu- oder Verkauf auf eine glatte (runde) Stückzahl gebracht wird, bezeichnet man dies als arrondieren.


Asset Allocation

Hierbei handelt es sich um die systematische Reduzierung des Anlagerisikos durch Verteilung des Vermögens auf verschiedene Anlagen.


At-the-money-option

Eine Option wird als "am Geld" bezeichnet, wenn ihr Basispreis (vereinbarter Preis des Basiswerts bei Fälligkeit des Optionsscheins) mit dem Kursniveau des Basiswertes identisch ist. Bei einer Kaufoption auf den US-Dollar mit einer Basis von 1,23 Euro ist die Option am Geld, wenn der US-Dollar mit 1,23 Euro notiert wird. In einem solchen Fall besitzt der Optionsschein keinen inneren Wert.


Attentismus

Attentismus meint, das Warten von Kreditnehmern, Anlegern o.ä. in der Hoffnung auf noch günstigere Kredit- oder Anlagemöglichkeiten.


Aufgeld

Das Aufgeld wird auch als Prämie oder Agio bezeichnet. Die Prämie drückt aus, um welchen Betrag der Aktienerwerb über die Optionsscheinausübung von dem direkten Erwerb an der Börse abweicht. Die in Prozent angegebene Abweichung wird dann Auf- oder Abgeld genannt. Je höher das Aufgeld, desto unattraktiver der Optionsschein, da das Underlying stärker bis zum Verfallstag steigen (Call) bzw. fallen (Put) muss, damit der Anleger gerade keinen Verlust erleidet.


Aufsichtsrat

Die Mitglieder des Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft werden von ihrer Hauptversammlung gewählt, soweit sie nicht satzungsmäßig oder als Arbeitnehmervertreter im Rahmen des Betriebsverfassungs-, des Mitbestimmungs-, oder des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes entsandt werden. Jeder Aufsichtsrat hat aus mindestens 3 Personen zu bestehen; die Gesamtmitgliederzahl muß nach dem Betriebsverfassungsgesetz von 1972 immer durch drei teilbar sein. Ausnahmen gelten für Montangesellschaften sowie für Großunternehmen nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976. Für die genaue Mitgliederzahl ist die Höhe des Grundkapitals ausschlaggebend; die Obergrenze liegt bei 21 Mitgliedern. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand zu bestellen sowie Kontroll- und Überwachungsfunktionen auszuüben. In den Satzungen der Aktiengesellschaften wird regelmäßig festgehalten, welche Einzelgeschäfte der Zustimmung durch den Aufsichtsrat oder seines Vorsitzenden bedürfen. Aufsichtsrat-Mitglieder üben sehr häufig Beratungsaufgaben für die Gesellschaften aus. Gewöhnlich wird die Auswahl der Mitglieder unter diesem Aspekt vorgenommen.


Auftragsstimmrecht

Jeder Aktionär kann einen Dritten (Kreditinstitut, geschäftsmäßigen Aktionärsvertreter oder sonstigen Bevollmächtigten) dazu bevollmächtigen, sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auszuüben. Vielfach bevollmächtigen die Aktionäre zweckmäßigerweise ihre Depotbank zur Ausübung des Stimmrechts.


Aufwertung

Eine Aufwertung bewirkt einen größeren Außenwert der Währung (zur Anpassung der Kaufkraftparität), was Exporte verteuert und Importe vergünstigt.


Aufzinsungspapier

Es handelt sich um ein Wertpapier, das zum Nennwert emittiert wird, das aber nicht laufend verzinst wird, sondern dessen Rückzahlungsbetrag neben dem Kapitalbetrag auch Zinsen und Zinseszinsen enthält. Die Rückzahlung erfolgt meist nach einer fest vereinbarten Laufzeit. Die Höhe des Zinssatzes wird zum Emissionszeitpunkt festgelegt.

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