| DOW (DEC) 8281.22 | Nasdaq (DEC) 1529.33 | S&P 500 (DEC) 850.12 |
| "Die oben genannten Werte sind derzeit nicht aktuell." |
Lexikon - J
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Jahresabschluss
Bestehend aus Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, gem. § 242 III. Er ist für das vergangene Geschäftsjahr innerhalb der einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen. Bei einer Aktiengesellschaft wird der Jahresabschluss vom Vorstand aufgestellt und durch einen staatlich vereidigten Wirtschaftsprüfer auf seine Ordnungsmäßigkeit geprüft. Der Jahresbericht hat gem. § 264 (2) HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zu vermitteln.
Jahresüberschuss
Gewinn nach Steuern. Auch Gewinn einer Aktiengesellschaft nach dem Handelsrecht. Über seine Verwendung entscheidet die Hauptversammlung. Er kann (ganz oder teilweise) den Gewinnrücklagen zugewiesen oder an die Aktionäre im Rahmen einer Dividendenzahlung ausgeschüttet werden.
JEX
Index, der das Segment der Jumbo-Pfandbriefe abbildet. Das ihm zugrundeliegende Indexportfolio besteht nicht aus wirklich gehandelten Pfandbriefen, sondern aus 30 synthetischen Jumbo-Pfandbriefen mit ganzzahligen Laufzeiten von 1 bis 10 Jahren.
Joint Venture
Gemeinschaftsunternehmen, an welchem mindestens zwei voneinander unabhängige Unternehmen, deren Sitz jeweils in einem anderen Land liegt, beteiligt sind. Die Beteiligungsquote sollte möglichst jeweils 50% betragen.
Jumbo-Anleihe
Auch Jumbo-Bonds genannt. Anleihen, die ihren Namen durch besonders hohe Emissionsvolumina erhalten haben. Sie zeichnen sich neben ihren großen Emissionsvolumina durch Marktpflege der Titel - Geld-/Briefspannen werden durchwegs gestellt- und verbindliche Preisstellungen aus. In ihren Anleihebedingungen unterscheiden sie sich nicht von anderen Anleihen.
Junk Bonds
Wörtlich: Ramschanleihen. Bezeichnung für Wertpapiere, deren Schuldner sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet und als Ausgleich für das Risiko dem Anleger eine deutlich höhere Rendite als bei bonitätsmäßig erstklassigen Wertpapieren (z.B. Bundesanleihen) verspricht.
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
