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Lexikon - K
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Kapitalerhöhung
Maßnahme zur Finanzierung eines Unternehmens durch Erhöhung des Eigenkapitals. Bei einer AG sind möglich: 1. Kapitalerhöhung mittels Ausgabe junger Aktien (Bezugsrecht). 2. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Berichtigungsaktien). Ferner gibt es das "bedingte" Kapital als Hilfsmittel der Finanzierung bei Ausgabe von Anleihen mit Aktienbezugsrecht oder Umtauschrecht (Optionsanleihe, Wandelanleihe) sowie das "genehmigte" Kapital. Letzteres ist gewissermaßen Vorratskapital, das heißt der Vorstand ist laut Satzung ermächtigt, die Kapitalerhöhung bis zu einem bestimmten Betrag durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen zu erhöhen, ohne dass ein gesonderter HV-Beschluss erforderlich ist.
Kapitalmarkt
Am Kapitalmarkt werden langfristige Fremdmittel und Beteiligungskapital vermittelt. Über ihn fließt den privaten Unternehmen und den öffentlichen Haushalten ein bedeutender Teil an Kapital zur Finanzierung ihrer Investitionen und sonstigen Ausgaben zu. Diese Kapitalnachfrager beschaffen sich langfristiges Geld über die Aufnahme von langfristigen Krediten und Schuldscheindarlehen bei den Banken sowie durch die Emissionen von Anleihen, Aktien, Obligationen, Wandel- und Optionsanleihen. Gespeist wird der Kapitalmarkt im wesentlichen aus Spargeldern der privaten Haushalte bei den Kreditinstituten, aber auch aus Mitteln der Versicherungsunternehmen, die ihre Gelder längerfristig zinsgünstig ausleihen können, sowie von ausländischen Anlegern. Man unterscheidet den organisierten Kapitalmarkt der Banken und Börsen, an denen Aktien und Festverzinsliche Wertpapiere gehandelt werden, sowie den nichtorganisierten, "grauen", Kapitalmarkt. Hier werden Kapitaltransaktionen ohne Mitwirkung von Kreditinstituten und Börsen abgewickelt.
Kommissionär
Kaufmann, der Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen kauft oder verkauft. Er hat die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu beachten, von der Ausführung des Auftrages dem Kommittenten unverzüglich Anzeige zu machen und zugleich damit den Dritten zu benennen, mit dem er das Geschäft abgeschlossen hat. Diese Verpflichtung entfällt bei Selbsteintritt des Kommissionärs.
Konditionen
Im weitesten Sinne: Bedingungen. Bei Wertpapieren versteht man darunter bestimmte Merkmale des Papiers wie: Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit, Tilgung, u.ä.
Konsortium
(Vorübergehende) Vereinigung, insbesondere von Banken (Konsortialbanken), um größere Finanzierungsaufgaben unter Verteilung des Risikos zu lösen. Heute hauptsächlich zur Platzierung von Wertpapieren (Emissionen) gebildet.
Konsortium
(Vorübergehende) Vereinigung, insbesondere von Banken, um größere Finanzierungsaufgaben zu lösen unter Verteilung des Risikos, heute hauptsächlich zur Platzierung von Wertpapieren (Emissionen) gebildet.
Kredit
Ausleihung einer bestimmten Geldsumme unter bestimmten Konditionen, die sich insbesondere auf die Verzinsung, die Rückzahlung und mögliche Sicherheiten beziehen. Während das Darlehen im allgemeinen Sprachgebrauch eher auf langfristige Ausleihungen angewandt wird, bezeichnet der Begriff Kredit sowohl die kurz-, mittel- als auch langfristige Überlassung von Geld bzw. Kapital. Man unterscheidet zwischen Kontokorrentkrediten, die täglich fällig sind, Wechselkrediten und Hypothekarkrediten.
Kurs
Der Preis für Wertpapiere und andere vertretbare Waren, die an einer Börse gehandelt werden. Der Kurs wird entweder in Prozent vom Nennwert oder in Euro pro Stück ausgedrückt. Die amtlichen Kurse werden von Kursmaklern festgesetzt.
Kursblatt
Amtliches, börsentäglich herausgegebenes Blatt mit den Tageskursen aller an der jeweiligen Börse notierten Wertpapiere. Alle acht deutschen Wertpapierbörsen geben täglich ein amtliches Kursblatt heraus.
Kurswert
Preis, der für Wertpapiere oder Devisen an der Börse gezahlt wird. Bei Prozentnotierungen ergibt sich der Kurswert aus Nominalbetrag mal Kurs dividiert durch 100.
Körperschaftsteuer
Steuer auf die Einkünfte der Körperschaften und Personenvereinigungen. Sie erfasst Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und sonstige juristische Personen des privaten Rechts. Aktiengesellschaften (als Kapitalgesellschaften) zahlen die Steuer von ihren Gewinnen. Jede Dividende ist damit bereits mit einem Steueranteil belastet, den die Aktionäre auf die eigene Steuerschuld anrechnen lassen können, gegebenenfalls sogar erstattet bekommen. Sie erhalten deshalb zusätzlich eine Steuergutschrift in Höhe von 3/7 (= 42,86 %) der Bardividende als "anrechenbare Körperschaftsteuer".
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