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Lexikon - M

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Maintenance Margin

Die Maintenance Margin (Erhaltungsmarge) gibt an, welchen Mindestbetrag (Mindesteinschuss) das Margenkonto eines Kunden, in Hinblick auf eine offene Terminkontraktposition aufweisen muss.

Marge

Auch Spread genannt. Als Marge wird die Spanne zwischen dem An- und Verkaufspreis bezeichnet oder die Spanne zwischen einem Soll- und Habenzinssatz oder bei der Arbitrage die Differenz des Kurses bei den verschiedenen Handelsplätzen.

Margin

Sicherheitsleistung bei Eingehen von börsengehandelten Future- und Optionsgeschäften.

Mehrheitsaktionär

Bei Einzelaktionären (auch Großaktionäre) oder einheitlich handelnden Aktionärsgruppen, die mehr als 50% des Aktienkapitals an einer Unternehmung besitzen, spricht man von Mehrheitsaktionären. Diese haben mittels der großen Anteile auch gewichtiges Mitsprache- und Stimmrecht an einer Aktiengesellschaft.

Mergers & Acquisitions

Vermittlung von Käufen und Verkäufen von Unternehmen oder Unternehmensteilen.

Minderheitsaktionär

Einzelaktionäre (auch "Kleinaktionäre) oder gemeinsam handelnde Aktionärsgruppen, welche eine geringe Beteiligung am Aktienkapital einer Unternehmung halten, bezeichnet man als Minderheitsaktionäre. Diese haben mittels der wenigen Aktien einen Schutz vor Benachteiligung durch die sog. "Mehrheitsaktionäre" (welche über 50 % des Aktienkapitals besitzen).

Mindestnennbetrag

Der Mindestnennwert bei Aktien beläuft sich in Deutschland seit dem 1.1.1999 auf 1 Euro.

Minusankündigung

Ein an der Deutschen Börse verwendeter Kurszusatz, der darauf hinweisen soll, dass mit größeren Kursverlusten zu rechnen ist. Die Minusankündigung wird nach festen Regeln vom jeweiligen Skontroführer angegeben.

Mischfonds

Fonds, die sowohl in Aktien, Anleihen als auch Geldmarktpapiere investieren können. Je nach Marktsituation wechseln sie zwischen den Anlageformen.

Mittelkurs

Der Mittelkurs im amtlichen Devisenhandel stellt den Kurs zwischen Geld- und Briefkurs dar.

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