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"Die oben genannten Werte sind derzeit nicht aktuell."
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Lexikon - U

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U-Schätze

Abkürzung für unverzinsliche Schatzanweisungen. Diskontpapiere des Bundes mit Laufzeiten von bis zu zwei Jahren. U-Schätze richten sich vorwiegend an institutionelle Investoren, obwohl grundsätzlich jedermann zum Erwerb berechtigt ist. Sie werden als Einmalemission im Tenderverfahren begeben und haben eine Mindeststückelung von Euro 1.000.000,-. U-Schätze werden nicht in den Börsenhandel eingeführt.

Ultimo

Den letzten (Geschäfts-, Banken- oder Börsen-)Tag eines Monats oder Jahres nennt man in der Börsenwelt "Ultimo".

Ultimo Auftrag

Ein Auftrag bis Ultimo hat eine Gültigkeit bis Monatsende. Ultimo bezeichnet demnach hier das Monatsende.

Umbrella Fonds

Investmentfonds, die unter einem Schirm (Engl.: umbrella) mehrere Einzelfonds mit unterschiedlichen Anlageschwerpunkten vereinen. Diese Struktur bietet dem Anleger eine günstigere Möglichkeit zwischen Fonds zu wechseln, da der Ausgabeaufschlag nur einmalig beim Einstieg in den Umbrella Fonds als solchen anfällt und beim Tausch der Einzelfonds keine bis geringe Gebühren erhoben werden.

Umlaufvermögen

Zum Umlaufvermögen gehören Vermögensgegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens zu dienen und nicht Posten der Rechnungsabgrenzung sind. Zum Umlaufvermögen gehören Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere und Liquiditätsbestände. Wertpapiere gehören nur zum Umlaufvermögen, wenn sie zur Veräußerung oder als kurzfristige Liquiditätsreserve bestimmt sind; andernfalls sind sie im Anlagevermögen ausgewiesen.

Umsatz

Der Umsatz bezeichnet die im Geschäftsjahr erzielten Erlöse eines Unternehmens. An der Börse bezeichnet man die Summe aller an einem Tag gehandelten Wertpapiere, multipliziert mit dem entsprechenden Börsenkurs, als Umsatz.

Umsatzprovision

Die Bankgebühr für das Ausführen von Wertpapieraufträgen ist die Provision; zumeist ein Prozent vom Auftragswert (bei Aktienkäufen oder -verkäufen). Kreditinstitute berechnen häufig eine Mindestprovision, welche in etwa um 50 DM liegt. Speziell für Makler wird von einer Courtage als Provision gesprochen.

Umtauschangebot

Auch Aktienumtausch genannt. Aufforderung zum Umtausch von alten Wertpapieren in neue oder in Wertpapiere einer anderen Unternehmung. Aktienumtäusche sind regelmäßig bei Fusionen (gelegentlich auch bei Sanierungen) von Unternehmen erforderlich.

unbedingte Termingeschäfte

Unbedingte Termingeschäfte sind Termingeschäfte, welche in jedem Fall zu erfüllen sind, wie zum Beispiel ein "Financial Future". Unbedingte Termingeschäfte lassen sich unterteilen in börsengehandelte und außerbörsliche (OTC) Geschäfte. Zu börsengehandelten unbedingten Termingeschäften zählen Zins-Futures wie auch Index-Futures, zu außerbörslichen unbedingten Termingeschäften zählen die Forward Rate Agreements und Swaps.

Underlying

Dies ist das Wertpapier oder ein anderer Referenzwert, dem ein Derivat zugrunde liegt. Bsp.: Bei einer Siemens-Option ist die Siemens-Aktie das Underlying.

Underperformer

Mit Underperformer bezeichnet man einen Wert, der sich schlechter als der Markt entwickelt.

Ungedeckte Position

Auch offene Position genannt. Als offene Position bezeichnet man Optionen oder Futures, aber auch z.B. Leerverkäufe auf Aktien, deren Fälligkeit noch nicht erreicht ist, die also vom jeweiligen Inhaber noch ein Handeln erwarten lassen.

Ungeregelter Freiverkehr

Gemeinsam mit dem geregelten Freiverkehr wurde der ungeregelte Freiverkehr im allgemeinen Börsensegment "Freiverkehr" zusammengefasst. Dieser steht für Wertpapiere, die an der Börse weder zur amtlichen Notierung noch zum geregelten Markt zugelassen worden sind.

Universalbanken

Unter Universalbanken versteht man Banken die zur Durchführung aller Arten von Bankgeschäften berechtigt sind und dieses Recht auch wahrnehmen. Das Universalbankensystem ist das in der Bundesrepublik Deutschland vorherrschende System.

Unter Druck

Die Börsentendenz "unter Druck" deutet darauf hin, dass bei stark rückläufigen (fallenden) Kursen noch weitere Verkaufsaufträge vorliegen.

Unter Pari

Hierbei handelt es sich um eine Bezeichnung für einen Kurs (Preis), der unter dem Nennwert (100%) liegt. Die Differenz bezeichnet man als Disagio.

Unter-Pari-Emission

Wenn der Kauf- oder Verkaufspreis von Anleihen unter ihrem jeweiligen Nennwert liegt, spricht man von Unter-Pari-Emissionen. Diese Art der Emission ist nur bei Anleihen, nicht aber bei Aktien erlaubt.

Unterbewertung

Ist ein Wertpapier im Vergleich zu anderen Aktien zu günstig, so gilt es als unterbewertet. Gleiches gilt, wenn stille Reserven oder Wachstumschancen nicht ausreichend in den Kursen berücksichtigt wurden.

Untergewichten

Einschätzung der Aktienexperten bezüglich des für die Zukunft erwarteten Kursverlaufes der Aktie. "Untergewichten" bedeutet dabei, dass der Anteil der Aktie im Wertpapierportfolio des Anlegers kleiner sein sollte, als der anderer Aktien. Die Kursentwicklung der Aktie wird daher nach Meinung der Analysten schlechter sein, als die des Gesamtmarktes. Da die Kursentwicklung des gesamten Aktienmarktes nur schwer ermittelt werden kann, bezieht man sich der Einfachheit halber auf einen Aktienindex. In Deutschland ist dies in der Regel der Deutsche Aktienindex (DAX). Die Aktie wird sich daher voraussichtlich schlechter entwickeln als der DAX.

Unternehmensbesteuerung

Als Unternehmenssteuern werden die Steuerarten bezeichnet, die speziell für Unternehmen von Bedeutung sind. Die Besteuerung basiert auf bestimmten Größen wie Ertrag, Vermögen und Umsatz. Die Art der Besteuerung ist von der Rechtsform der Unternehmen abhängig. Die wichtigsten Unternehmenssteuern in der Bundesrepublik Deutschland sind die Einkommenssteuer, die Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer und die Vermögenssteuer.

Unterstützung

Als Unterstützungslinie gilt eine Kursgrenze, die aufgrund von charttechnischen Analysen schwer nach unten zu durchdringen ist. Die Begründung wird mitunter im Trend oder in anderen charttechnischen Hilfsmitteln (siehe beispielsweise Pivot-Punkte und Fibonacci) gesehen. Auch aus der Fundamentalanalyse eines Wertpapiers ist eine Kursuntergrenze denkbar, wenn der innere Wert eines Wertpapiers deutlich vom Wert vergleichbarer Wertpapiere abweicht.

Unterstützungslinie

Als Unterstützungslinie gelten bei Wertpapieren Kursgrenzen, die aufgrund von charttechnischen Überlegungen schwer nach unten zu durchdringen sind. Zudem ergeben sich Kursuntergrenzen aus dem inneren Wert einer Aktie (Fundamentalanalyse). Hat eine Aktie beispielsweise eine Dividendenrendite, die dem Rentenmarkt-Niveau entspricht, so ist es sehr unwahrscheinlich, dass sie noch weiter fällt.

Up-Tick-Rule

Handelsbeschränkung, die an der New Yorker Börse automatisch ausgelöst wird, wenn der Dow Jones innerhalb kürzester Zeit um fünfzig Punkte steigt, um nicht das zeitlich versetzte Ausführen weiterer computergesteuerter Kaufprogramme auszulösen, wodurch es zu einem Crash ungeahnten Ausmaßes kommen würde.

US-GAAP

US-Generally Accepted Acconting Principles: Amerikanische Norm der Rechnungslegung, die zwar ohne Rechtskraft, jedoch offiziell anerkannt und gültig ist. Gegenüber dem IAS ist sie detaillierter. Von der deutschen Rechnungslegung, die dem Gläubigerschutz verpflichtet ist, unterscheidet sie sich in ihrer Ausrichtung auf das Anlegerinteresse; es entfällt die Möglichkeit zur Bildung stiller Reserven, und die Bewertung von Wertpapieren erfolgt gemäß des Mark to Market-Prinzips (d.h. nach Marktpreisen und nicht etwa nach Emissionspreisen).

Usancen

(lat. Usus = Brauch ) Handelsbräuche, Geschäftsgebaren, die schriftlich festgehalten oder auch mündlich überliefert sein können. Hier insbesondere die Regeln des Börsengeschäftes, die heute für die deutschen Börsen vereinheitlicht und schriftlich fixiert sind.

USDA

United States Department of Agriculture, das amerikanische Landwirtschaftsministerium.

Usuance-Handel

Devisengeschäft, das in einer anderen Währung als der Landeswährung abgeschlossen ist, z.B. Kauf von US-Dollar gegen Yen in London durch eine schweizerische Bank.

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