| DOW (DEC) 8281.22 | Nasdaq (DEC) 1529.33 | S&P 500 (DEC) 850.12 |
| "Die oben genannten Werte sind derzeit nicht aktuell." |
Lexikon - V
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V-DAX
Als V-DAX wird abgekürzt der DAX-Volatilitätsindex bezeichnet. Dieser Index drückt die erwartete Breite der Kursschwankungen des Deutschen Aktienindex (DAX) aus. Die erwartete Schwankungsbreite des DAX wird aus den Preisen der an der Deutschen Terminbörse gehandelten Optionen abgeleitet. Er ist vor allem für solche Anleger gedacht, die am Optionsmarkt engagiert sind.
Value-at-risk-Konzept
Verfahren zur Berechnung des Verlustpotentials aus Preisänderungen der Handelsposition. Dieses Verlustpotential wird auf der Basis marktorientierter Preisänderungen berechnet und unter Annahme einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (beispielsweise 99 %) angegeben.
Variable Kurse
An den Wertpapierbörsen werden Kurse der Aktien von großen Publikumsgesellschaften, die sogenannten Standardpapiere, fortlaufend notiert.
Variable Notierung
Auch fortlaufende Notierung genannt. Für Aktien größerer Gesellschaften wird an jedem Börsentag nicht nur ein Einheitskurs festgestellt, sondern alle Notierungen, zu denen Geschäfte über mehrere tausend DM Nennwert (Umsatzminimum 50 Stück) abgeschlossen werden; die letzte Notierung heißt Schlusskurs.
Variable verzinsliche Anleihe
Im Gegensatz zu einem festen Coupon haben variabel verzinsliche Anleihen keinen festen Zinssatz. Die Zinshöhe wird in regelmäßigen Abständen neu angepasst (erhöht oder ermäßigt) und richtet sich meist nach Benchmark-Zinsen. Z.B. wird der Zins alle drei Monate angepasst und liegt 1% über dem 3-Monats FIBOR (Frankfurt Inter Bank Offered Rate), dem Zins für 3-Monatspapiere aus dem Frankfurter Inter Banken Handel.
Variation Margining
Börsentägliche Verrechnung der Gewinne und Verluste aus Futures und Optionen auf Futures. Hierzu werden die einzelnen Positionen mit ihrem täglichen Settlement Preis bewertet. Die Differenz gegenüber dem Wert der Position am vorherigen letzten Börsentag wird dem Teilnehmer belastet oder gutgeschrieben.
Vega
Kennzahl, die die Abhängigkeit des Optionswertes von der Veränderung der Volatilität des Bezugswertes anzeigt.
Venture Capital
Auch Wagniskapital genannt. Darunter versteht man Beteiligungskapital für wachstumsträchtige, eher kleine und mittelständische Firmen, die in innovative Technologien wie z.B. Umweltschutz oder Computersysteme investieren. Häufig findet in diesem Zusammenhang eine Venture Capital-Finanzierung durch ein Kreditinstitut mit begleitender Managementberatung statt.
Verbindlichkeiten
Als Verbindlichkeiten gelten sämtliche finanziellen Verpflichtungen (Schulden aller Art) eines Unternehmens gegenüber Dritten.
Verfalldatum
Der Monat, in welchem eine Optionsserie verfällt.
Verfallsdatum
Das Verfallsdatum gibt an, wann ein Optionsschein verfällt. Bei Obligationen gibt es den Rückzahlungstermin an.
Verkaufsoption
Bei einer Verkaufsoption (englisch: Put) erwirbt der Käufer (gegen Zahlung einer Prämie) das Wahlrecht, ein bestimmtes Gut (z.B. Aktien) zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb der Optionsfrist zu einem vorher definierten Preis (Basispreis) zu verkaufen. Der Käufer einer Verkaufsoption, muss jedoch keine Erfüllung verlangen; er kann die Option auch (wertlos) verfallen lassen. Dies wird i. d. R. dann geschehen, wenn er aus der Ausübung der Option keinen wirtschaftlichen Vorteil ziehen kann.
Verkaufsprospekt
Der Verkaufsprospekt enthält die Vertragsbedingungen des Investmentfonds und alle zur Beurteilung der Anlage wesentlichen Informationen (über Anlagestrategie und -grenzen und über die Verwaltungsgesellschaft des Fonds, der Depotbank und den Kosten des Fonds). Er muss dem Anleger vor dem Erwerb von Anteilen ausgehändigt werden.
Vermögensaufstellung
Teil des Rechenschafts- und Halbjahresberichts, aus dem Aufteilung und Veränderung des Fondsvermögens hervorgehen.
Versorgungswerte
Aktiengesellschaften aus dem Bereich Energie (Strom, Wasser, Gas) zählen zu den Versorgungswerten.
Vertikal-Spread
Optionsstrategie, bei der Optionen vom gleichen Typ (gleiche Laufzeit), allerdings mit divergierenden Basispreisen gleichzeitig ge- und verkauft werden.
Vertragsbedingungen
Bevor eine Investmentgesellschaft Anteile eines Fonds ausgeben darf, müssen die Vertragsbedingungen eines Fonds vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAK) genehmigt werden. Die Vertragsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Anleger und KAG.
Vertretbare Wertpapiere
Um vertretbare Wertpapiere handelt es sich, wenn dieselben untereinander ausgetauscht werden können, ohne dass hierbei der Gläubiger geschädigt wird. Es muss sich um Aktien gleichen Wertes und gleicher Art handeln; vertretbare Wertpapiere sind Inhaberpapiere oder auch Namensaktien (mit Blankoindossament).
Vertriebszulassung
Bevor ausländische Fondsanteile in Deutschland öffentlich zum Vertrieb angeboten werden können, muss die Investmentgesellschaft das Anzeigeverfahren für den öffentlichen Vertrieb beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAK) ordnungsgemäß durchlaufen haben. Fondspreise können auch ohne Vertriebszulassung veröffentlicht werden.
Verwaltungsvergütung
Synonym für Managementgebühr. Engl.: Management Fee. Es ist die Vergütung, die die KAG für die Verwaltung eines Fonds erhält. Die Höhe der Verwaltungsvergütung ist in den "Besonderen Vertragsbedingungen" im Verkaufsprospekt geregelt. Mit der Gebühr wird nicht der Anleger, sondern der Fonds belastet.
Vinkuliertes Namenspapier
Namenspapier, das ohne die Zustimmung des Emittenten nicht auf einen Dritten übertragen werden kann.
Visible Supply
Sichtbare Vorräte (vor allem in Lagerhäusern) sind Visible Supplies, welche statistisch zu erfassen sind.
Vola
Kurzform von Volalität.
Volalität
Die Volatilität kennzeichnet das Risiko einer Aktie. Sie ist ein Maß für die Schwankungen eines Kursverlaufs, da sie angibt, in welcher Bandbreite um einen gewissen Trend sich der tatsächliche Kurs in der Vergangenheit bewegt hat. Je höher die Volatilität, als umso risikoreicher gilt eine Aktie. Die Volatilität wird für einen Zeitraum von 30 und 250 Tagen berechnet.
VOLAX-Future
Future auf die implizite Drei-Monats-Volatilität der Optionen auf den DAX (VOLAX) am at-the-money-Punkt. Marktteilnehmer haben mit diesem Finanzinstrument die Möglichkeit, Volatilitätsrisiken direkt und unmittelbar abzusichern, auf Volatilitätsänderungen zu spekulieren und Arbitragesituationen zwischen DAX-Optionen und VOLAX-Future auszunutzen.
Vollmachtstimmrecht
Auch Auftragsstimmrecht genannt. Jeder Aktionär kann einen Dritten (Kreditinstitut, geschäftsmäßigen Aktionärsvertreter oder sonstigen Bevollmächtigten) bevollmächtigen, sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auszuüben. Vielfach bevollmächtigen die Aktionäre zweckmäßigerweise ihre Depotbank zur Ausübung des Stimmrechts; daher findet sich auch fälschlicherweise die Bezeichnung "Depotstimmrecht".
Volume
Das Volume steht für den Umsatz aller getätigten Geschäfte für einen Rohstoff. Ein Geschäft beinhaltet einen Kauf und Verkauf zusammen.
Vorbörse
Der Wertpapierhandel an der Vorbörse geschieht zumeist ohne Aufsicht vor dem eigentlichen Börsenbeginn per Telefon. Vor allem gibt die Vorbörse auch Information über die Kurstrends des jeweiligen Handelstages.
vorbörslicher Handel
Als vorbörslicher Handel wird der Wertpapier-Handel, der vor der eigentlichen Börsensitzung zwischen den Banken und Händlern ohne Börsenaufsicht stattfindet, bezeichnet.
Vorstand
Geschäftsführendes, in der Regel durch Gesetz vorgeschriebenes Organ einer Aktiengesellschaft. Der Vorstand einer AG ist neben dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung einer der drei Bestandteile einer AG. Der Vorstand wird (für höchstens 5 Jahre) vom Aufsichtsrat gewählt.
Vorzugsaktien
Die Vorzugsaktie hat gegenüber der Stammaktie Vorrechte bei der Gewinnverteilung. Der praktisch bedeutsame Typ der Vorzugsaktie ist die Dividendenvorzugsaktie. Hierbei handelt es sich um ein stimmrechtsloses Wertpapier. Zum Ausgleich für das nicht gewährte Stimmrecht erhält der Anleger (Aktionär) eine höhere Dividende als der Inhaber der Stammaktie. Stimmrechtslose Vorzugsaktien dürfen nur bis zu einem Gesamtnennbetrag in Höhe des Gesamtnennbetrags der anderen Aktien ausgegeben werden (§139 Abs. 2 AktG). Vorzugsaktien werden oft dann emittiert, wenn es, aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage bei dem Verkauf von Stammaktien, zu Schwierigkeiten kommt. Dem Anleger soll ein Anreiz zum Erwerb neuer Aktien gegeben werden.
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