| DOW (DEC) 8281.22 | Nasdaq (DEC) 1529.33 | S&P 500 (DEC) 850.12 |
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Lexikon - Z
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Zeichnen
Im Wertpapiergeschäft: sich durch schriftliche Erklärung auf dem Zeichungsschein zur Übernahme eines bestimmten Betrags neu emittierter Wertpapiere verpflichten. Zeichnungsstelle ist die Bank, die mit der Entgegennahme von Zeichnungen auf neue Wertpapiere beauftragt ist.
Zeichnungsfrist
Die Zeichnungsfrist benennt den Zeitraum, innerhalb dessen eine Person/Unternehmung die emittierten Wertpapiere zeichnen kann.
Zeitwert
Wert, um den ein Optionsschein oder eine Option über dem Inneren Wert (Differenz zwischen Basispreis eines Optionsscheins oder einer Option und dem aktuellen Kurs des Basiswertes) liegt.
Zentralbörse
Die Zentralbörsen sind die Hauptbörsen eines jeweiligen Landes. In Deutschland beispielsweise Frankfurt, in den USA die "New York Stock Exchange" oder in Japan die Tokioter Börse.
Zero Bonds
Sogenannte Null-Kupon-Anleihen, bei denen sich die Verzinsung bis zum festgelegten Rückzahlungstermin aus dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufkurs und der Tilgung zum Nominalwert errechnet.
Zertifikat
Ein Zertifikat verbrieft dem Anleger die Teilnahme an der Kursentwicklung anderer Wertpapiere und Finanzprodukte. Der Inhaber eines Zertifikats partizipiert zum Beispiel direkt an der Kursentwicklung eines festgelegten Index (Indexzertifikat) oder eines speziell zusammengestellten Aktienkorbs (Basketzertifikat).
Zession
Bezeichnung für die Abtretung von Forderungen jeglicher Art.
Zinsabschlagsteuer
Spezielle Form der Kapitalertragssteuer. Sie gilt mit der Überschreitung der Freibeträge für alle in- und ausländischen Kapitalanleger, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben. Hierbei wird von Zinsen aus verbrieften und nichtverbrieften Kapitalforderungen ein Zinsabschlag von 30%, bei Schaltergeschäften von 35% einbehalten. Er ist auf die Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer anrechenbar. Für Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, wird keine Zinsabschlagsteuer erhoben. Ausnahme hier bilden Schaltergeschäfte, die in Deutschland getätigt werden.
Zinsbonus-Zertifikat
Zinsbonus-Zertifikate sind Anleihen mit regelmäßiger Zinszahlung und meist vollständiger Kapitalgarantie. Dabei gibt es meist neben einer Mindestverzinsung die Chance auf eine weit höher liegenden Zinsbonus. Ob und in welcher Höhe dieser Bonus gezahlt wird ist abhängig von der genauen Konstruktion des Zertifikats. Oft ist die Zahlung z. B. daran gekoppelt, dass keine Aktie eines Aktienkorbes im jeweiligen Zinszeitraum unter eine bestimmte Schwelle sinkt. Seit kurzem gibt es einige Produkte mit einem sogenannten "Catch-Up" Mechanismus. Wenn ein oder mehrere Jahre kein Bonus gezahlt wurde, dann kann dieses nachgeholt werden, wenn zu einem späteren Zeitpunkt die Bedingung für den Zinsbonus wieder erfüllt ist.
Zinsen
Wenn ein Schuldner zur Beschaffung von Finanzmitteln z.B. einen Kredit aufnimmt, zahlt er den geliehenen Betrag zuzüglich Zinsen zurück. Die Höhe von Zinsen richtet sich beispielsweise auch nach Verwaltungs-/Betriebskosten, Bearbeitungsgebühren, Geldbeschaffungskosten o.ä.
Zinseszins-Effekt
Wiederangelegte Ausschüttungen eines Investmentfonds erhöhen den Anlagebetrag und damit den Zinserlös. So ergibt sich ein größerer Wertzuwachs des eingesetzten Kapitals im Vergleich zur regelmäßigen Entnahme der Erträge.
Zinsoption
Grundsätzlich geben Zinsoptionen das Recht, nicht aber die Pflicht, ein zugrundeliegendes festverzinsliches Wertpapier zu einem vorab vereinbarten Kurs zu erwerben oder zu verkaufen. Die an der Deutschen Terminbörse (DTB) gehandelten Zinsoptionen unterscheiden sich von diesem allgemeinen Typ dadurch, dass nicht eine Anleihe sondern ein Future als Basiswert dient, der Käufer einer solchen Zinsoption also das Recht erwirbt, einen Bund- oder Bobl-Future zu erwerben/veräußern.
Zinsschein
Auch: Kupon. Der festverzinslichen Wertpapieren beigefügte Quittungsvordruck, gegen dessen Einreichung am Zinstermin der fällige Zinsbetrag gezahlt wird. Dem Zinsscheinbogen, auf dem mehrere Zinsscheine zusammengefasst sind, hängt ein Erneuerungsschein Talon an.
Zinsswap
Zinsswaps sind Austauschvereinbarungen zwischen zwei Marktteilnehmern, die der Absicherung gegen steigende oder fallende Zinsen dienen. Bei einem Zinsswap handelt es sich also um eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Partnern, bestimmte, unterschiedlich gestaltete Zahlungsströme auszutauschen. Bei den angesprochenen Zahlungsströmen handelt es sich um verschieden gestaltete Zinsvereinbarungen, meist feste oder variable Zinssätze. Diese Rechte auf Zinszahlungen können von den Inhabern gegeneinander ausgetauscht werden. Einen solchen Austausch bezeichnet man als Swap.
Zinstender
Versteigerungsverfahren, insbesondere bei der Ausschreibung von Wertpapierpensionsgeschäften. Hierbei muss das bietende Kreditinstitut sowohl den Zinssatz, zu dem es berücksichtigt werden möchte, als auch das Volumen nennen, das es gerne übernehmen möchte. Während das Kreditinstitut bei dem amerikanischen Verfahren nach dem von ihm gebotenen Zinssatz zugeteilt wird, wird bei dem holländischen Verfahren ein Einheitszinssatz ermittelt, der dem günstigsten zugeteilten Zinssatz entspricht. Dieser ist dann für alle beteiligten Institute gültig. siehe auch: Mengentender
Zulassung
Die Zulassung von Wertpapieren zum amtlichen Handel erfolgt durch Zulassungsantrag bei der (Börsen-) Zulassungsstelle. Der Antrag enthält alle wertpapierbezogenen Angaben (Betrag, Art, Höhe, Termine) und wird publik gemacht durch: -Aushang im Börsensaal -Veröffentlichung im jeweiligen Börsenpflichtblatt -Veröffentlichung im Bundesanzeiger Vor jeder Emission eines Wertpapieres ist ein Börsenprospekt zu veröffentlichen, mit allen Angaben zur Beurteilung des Wertpapiers. Die Zulassung zum Börsenbesuch und zur Teilnahme am Börsenhandel wird in der Börsenordnung der jeweiligen Wertpapierbörse festgelegt.
Zulassungsantrag
Um an der Börse gehandelt werden zu können, müssen schriftliche Zulassungsanträge von Emittenten an die Zulassungsstelle gerichtet werden. Dieser Antrag wird von der Zulassungsstelle veröffentlicht und enthält neben dem Emissionsprospekt wesentliche Informationen über das emittierende Unternehmen.
Zulassungsausschuss
Bearbeitungsgremium für die von an der Börse vertretenen Banken eingereichten Zulassungsanträge von emittierenden Unternehmen.
Zulassungsprospekt
Vor dem Börsengang ist ein sogenannter Zulassungsprospekt zu veröffentlichen. Dieser Bericht enthält Angaben zur Beurteilung des Wertpapieres. Insbesondere Nennbetrag der Emission, Verwendungszweck, Zweck u. Umfang der Gesellschaft o.ä. Siehe auch: Börsenprospekt.
Zwischengewinn
Darunter versteht man den im Anteilpreis enthaltenen Ertragsanteil, soweit er sich aus Zinsen und Zinsansprüchen zusammensetzt. Er unterliegt der Einkommensteuer sowie der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer. Nach einer einjährigen Aussetzung der Zwischengewinnbesteuerung müssen die Fondsgesellschaft seit dem 01.01.2005 den Teil des Ertragszuwachses, der aus Zinserträgen und Zinsansprüchen resultiert, wieder börsentäglich als Zwischengewinn gesondert ermitteln und veröffentlichen. Der Käufer von Investmentanteilen kann den gezahlten Zwischengewinn in seiner Steuererklärung als negative Einnahmen steuermindernd verrechnen, der Verkäufer hingegen muss den erhaltenen Zwischengewinn als Kapitalertrag versteuern.
Zwischenschein
Bezeichnung für eine Urkunde, die an Stelle der Aktie nach einer Neugründung einer Aktiengesellschaft oder nach einer Kapitalerhöhung ausgegeben wird. Sie wird nach Ausstellung der endgültigen Aktie durch diese ersetzt. Auch Interimsschein genannt.
Zyklische Aktien
An der Börse gehandelte Standard-Aktien, welche dem jeweiligen Börsentrend folgen, werden als zyklische Aktien bezeichnet. Antizyklische Wertpapiere streben aus verschiedenen Gründen gegen den jeweiligen Börsentrend.
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